Mein beruflicher Weg zunächst
durch den öffentlichen Dienst sowie
die freie Wirtschaft.
Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen wollen,
lade ich Sie zu einem
unverbindlichen telefonischen Kennenlernen ein.
Ihr Erstkontakt mit mir
Sie beschreiben mir Ihr Thema/Ihre Themen und Ihre momentane Lebenssituation.
Dauer:
ca. 20 Minuten – kostenlos
Wenn Ihre Themen und mein Angebot übereinstimmen, können wir einen Termin für ein persönliches Erstgespräch vereinbaren.
Erstgespräch
Dauer 50 Minuten
€ 79,00
Einzeltherapie
Dauer 50 Minuten
€ 79,00
Paartherapie
Dauer 75 Minuten
€ 119,00
Dient dazu, dass wir einander persönlich kennenlernen und um gemeinsam zu entscheiden, ob wir an Ihren Themen arbeiten möchten.
Sie erhalten alle nötigen Informationen rund um die Therapie und können gerne Ihre Fragen einbringen.
In der Einzeltherapie stehen individuelle Themen oder persönliche Krisen im Fokus.
Gemeinsam werden Strategien erarbeitet, um langfristig mehr Stabilität und Wohlbefinden zu erreichen.
Meine Zielgruppe: Jugendliche ab 13 Jahren und Erwachsene.
Beziehungsdynamiken zu verstehen und neue Kommunikationswege zu finden, steht im Mittelpunkt der Paartherapie.
Sie unterstützt dabei, Konflikte zu klären und ein respektvolles, wertschätzendes Miteinander zu fördern.
Als Therapeutin in Ausbildung unter Supervision verrechne ich nicht mit den Krankenkassen.
Falls Sie finanzielle Engpässe haben, sprechen Sie mich darauf an, es gibt eine begrenzte Anzahl an Sozialtarifen.
Private oder Zusatzversicherungen können Ihre Kosten eventuell ganz oder teilweise übernehmen.
Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Die Häufigkeit der Gespräche kann zwischen einmal wöchentlich oder alle 2 – 3 Wochen liegen und richtet sich nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten.
Die Dauer hängt von der Ausgangslage und den gemeinsam vereinbarten Zielen ab.
Generell gilt:
Therapie sollte so kurz wie möglich und so lange wie nötig sein.
Bereits vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden.
Bei späteren Absagen wird das vereinbarte Honorar für die versäumte Einheit verrechnet.
Psychotherapeutinnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Informationen, die ihnen während der Ausübung ihres Berufs anvertraut werden, mit Verschwiegenheit zu behandeln (Psychotherapiegesetz § 15).
Somit werde ich keinerlei, der in der Therapie besprochenen Inhalte, ohne Ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung, an Außenstehende weitergeben.
Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch noch nach Beendigung der Therapie aufrecht.
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